Hinweise

Benötigte Unterlagen für Reise und Jagd 

  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Deutscher Jagdschein wird von mir organisiert
  • Europäischer Waffenpass, persönlich bestellen, Infos bei der Kantonspolizei
  • Jagdprogramm/ -einladung
  • Schiessnachweis (Drückjagden)

Allgemeine Bedingungen

Meine Jagdgäste werden durch mich und bei den Drückjagden zusätzlich durch das Forstamt über die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen orientiert. Der Jäger hat sich an die Gesetze und die landesüblichen Sitten und Gebräuche zu halten. Für Fehlverhalten haftet er allein. Als Organisator bitte ich darum, dass die Vorschriften und besonders die Bestimmungen zur bleifreien Munition, zur Wildbrethygiene- und zum Schiessnachweis ( Drückjagd ) sowie zum Transport der Waffen eingehalten werden.
Der Jagdorganisator haftet nicht für Unglücksfälle, Verluste und andere nicht auf sein Verschulden zurückzuführende Unregelmässigkeiten. Eine Garantie für die Qualität des zu bejagenden Wildes und des jagdlichen Erfolges kann nicht übernommen werden. Entsprechende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise eines Jägers kann keine Vergütung geltend gemacht werden.
Alle Kosten sind auf das Konto des Jagdorganisators bei der Luzerner Kantonalbank zu überweisen. Der Betrag ist 30 Tage nach der Anmeldebestätigung fällig, ansonsten wird über den Platz verfügt.
Die Abrechnung für Abschüsse, die nicht in der Pauschale inbegriffen sind, wird vor Ort geregelt. Der Betrag kann bar oder per Überweisung bezahlt werden.
Es wird von Seiten des Veranstalters vorausgesetzt, dass jeder Teilnehmer über eine Annullationsversicherung verfügt.